Die Mitgliederversammlung wählt die Vorgesetzten, welche mit der Geschäftsführung der Gesellschaft beauftragt werden. Vorgesetzte sind zwei Oberschützenmeister, die jährlich das Amt wechseln und zehn bis 15 Mitmeister, Schützenmeister genannt. Die Vorgesetzten ernennen aus ihrer Mitte besondere Funktionsträger für die Finanzen (Seckelmeister), die Protokollführung (Gesellschaftsschreiber), das Publikationsorgan (Chronikredaktor), das Archiv (Archivar) und bestellen Kommissionen für das Schiesswesen, das Schützenhaus und für die Finanzen.